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04.07.2024

26.06.2008

Neue Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Luftqualität und saubere Luft für Europa in Kraft getreten

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Die neue Luftqualitätsrichtlinie ist am 11. Juni 2008, am Tage ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, in Kraft treten. Vorausgegangen waren intensive zweijährige Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem EU-Ministerrat.

Diese Richtlinie ist ein entscheidender Schritt der Europäischen Union hin zu einer dauerhaften und nachhaltigen Bekämpfung der immer noch zu hohen Luftverschmutzung. Ihre Ziele sind die Vermeidung und, wo das nicht möglich ist, die Verringerung schädlicher Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt. Die Richtlinie hat vier bisher geltende Luftqualitätsrichtlinien im Sinne einer besseren Rechtsetzung zusammengefasst und an den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisstand im Bereich der Gesundheit angepasst.

Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie innerhalb von zwei Jahren nach ihrem Inkrafttreten, d.h. bis zum 11. Juni 2010 in nationales Recht umsetzen.

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)