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04.07.2024

10.06.2008

BfR empfiehlt europaweit einheitliche Regelung für den Einsatz neuer Duftstoffe in kosmetischen Mitteln

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Duftstoffe mit allergenem Potenzial müssen gekennzeichnet werden, sobald sie bestimmte Konzentrationen in kosmetischen Produkten überschreiten. In den kosmetikrechtlichen Vor-schriften der EU sind 26 kennzeichnungspflichtige Duftsstoffe aufgelistet. Allerdings ist diese Liste nicht vollständig. Neu entwickelte Duftstoffkomponenten fallen nicht unter die Deklarationspflicht, weshalb ungeprüfte Duftsstoffe mit allergenem Potenzial auf den Markt gelangen könnten.

Ein neuer, noch nicht regulierter Duftsstoff ist Majantol. Da Majantol bereits in vielen kosme-tischen Produkten enthalten ist, hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) das aller-gene Potenzial dieses Duftstoffes bewertet. Ergebnis der Bewertung war, dass Majantol ein allergenes Potenzial aufweist, obwohl auf molekularer Ebene kein Hinweis auf die Ursache erkennbar ist. Bei Allergikern kann der Duftstoff eine Kontaktdermatitis hervorrufen und zur Bildung von Ekzemen führen. Deshalb empfiehlt das BfR, das Auftreten von Kontaktallergien weiterhin durch epidemiologische Studien zu kontrollieren und gegebenenfalls die Liste der deklarationspflichtigen Duftsstoffe fortzuschreiben.

Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)