Analytik NEWS
Das Online-Labormagazin
04.07.2024

03.06.2008

Analyse und Bewertung von Pflanzenschutzmittel-Rückständen

Teilen:


Deutsche Verbraucher empfinden Rückstände von Pflanzenschutzmitteln als Risiko Nummer Eins, wenn es um Lebensmittel geht. Das zeigen Umfrageergebnisse des Eurobarometer, das die Europäische Kommission im Jahr 2006 veröffentlichte. Danach sind 69 Prozent der Deutschen besorgt über Rückstände von Pflanzenschutzmitteln auf Obst und Gemüse. Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln können als Rückstände auf pflanzlichen Lebensmitteln an den Verbraucher gelangen. Diese Rückstände müssen aber so gering sein, dass sie die Gesundheit von Verbrauchern nicht schädigen. Dazu müssen gesetzlich geregelte Höchstmengen (Höchstgehalte) eingehalten werden. Ob dies der Fall ist, kontrollieren die amtlichen Überwachungseinrichtungen der Länder. Dafür brauchen sie effiziente Nachweismethoden, die das BfR prüft.

Analytik von Pflanzenschutzmittel-Rückständen als Herausforderung

Um eine Höchstmenge festsetzen zu können, müssen nicht nur gesundheitliche Risiken beurteilt werden, die Rückstände müssen auch analytisch bestimmbar sein. Geeignete Analysenmethoden zum Nachweis der Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln und Trinkwasser, aber auch Methoden zum Rückstandsnachweis in allen Bereichen der Umwelt (Wasser, Boden und Luft) muss der Antragsteller (in der Regel der Hersteller eines Mittels) im Rahmen der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels zur Verfügung stellen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung bewertet die Eignung dieser Verfahren nach festgelegten Richtlinien und durch eigene experimentelle Arbeit im Labor. Die analytischen Erfahrungen gibt das BfR an die Untersuchungslaboratorien in den einzelnen Bundesländern weiter.

Abhängig von den gesetzlich geregelten Höchstmengen müssen Pflanzenschutzmittel-Rückstände in und auf Lebensmitteln im Bereich von einigen Milligramm pro Kilogramm bis zu drei Mikrogramm pro Kilogramm bestimmt werden. Da üblicherweise nur zehn bis 100 Gramm einer Probe untersucht werden, enthält das Untersuchungsmaterial zum Teil nur drei Nanogramm (0,003 Millionstel Gramm) eines Wirkstoffs. Um diese geringe Menge nachzuweisen, sind aufwändige Untersuchungsverfahren notwendig. Sie beginnen stets mit der Extraktion der Probe und führen zu einer Lösung, die die Pflanzenschutzmittel-Rückstände neben vielen anderen löslichen Stoffen der Probe enthält. Häufig werden diese Extrakte in chemischen Verfahren weiter gereinigt. Die geringen Rückstandsmengen dürfen dabei nicht verloren gehen. Schließlich erfolgt die quantitative Bestimmung - erneut mit aufwändigen Analysensystemen.

Multimethoden ermöglichen hohe Kontrolldichte

Eine effiziente Analyse ist möglich, wenn sehr viele Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe in einem Arbeitsgang nachgewiesen werden können. Eine hohe Kontrolldichte lässt sich nur mit so genannten Multianalyt-Methoden erreichen. Verlangt die Kontrolle eines Stoffes jedoch gesonderte, auf den einzelnen Wirkstoff zugeschnittene Methoden (Einzelmethoden), kann nur mit geringerer Kontrolldichte kontrolliert werden. Einzelmethoden werden deshalb meist nur in begründeten Verdachtsfällen angewandt. Das bekannteste Beispiel dafür war der Einsatz von unerlaubten Wachstumsregulatoren in Äpfeln und Birnen aus Belgien, den Niederlanden und Deutschland, der in den Jahren 2000/2001 aufgedeckt wurde und zu zahlreichen Rückrufaktionen führte. Auch die manchmal hohe Instabilität von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen kann die Analytik vor Probleme stellen. So gibt es Stoffe, die schon bei der üblichen Extraktion zerfallen und dabei kleine, schwer nachweisbare Moleküle bilden.

Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)