10.04.2008
Technische Regel für Gefahrstoffe 526 "Laboratorien" aktualisiert
Diese neue technische Regel (Ausgabe Februar 2008) findet Anwendung auf Laboratorien, in denen nach chemischen, phy-sikalischen oder physikalisch-chemischen Methoden präparativ, analytisch oder anwendungstechnisch mit Gefahrstoffen gearbeitet wird. Für Gefährdungen, die aus Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen im Labor erwachsen, ist die Tech-nische Regel für Biologische Arbeitsstoffe "Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" (TRBA 100) zusätzlich zu beachten.
Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)