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04.07.2024

19.12.2007

Neue Richtlinie für ein europaweit einheitliches Qualitäts- und Sicherheitsniveau von Feuerwerksartikeln

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Die BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung hat dieses Jahr 219 neue Feuerwerkskörper auf ihre Sicherheit überprüft. Zusätzlich wurden bei 27 bekannten Feuerwerkskörpern Änderungen überprüft. 134 Feuerwerkskörper erhielten die Zulassung, 85 wurden abgelehnt und eine Zulassung wurde widerrufen. Damit lag die Zahl der Ablehnungen bei 39 %.

Der Trend hin zu Kombinationsfeuerwerken (Batterien und Kombinationen) hält unvermindert an. Hier wurden die Effekte im Hinblick auf Farben und Variationen deutlich weiter verbessert.

Gegenüber dem Vorjahr verringerten sich die Ablehnungen um 4 %. Dieser erfreuliche Verlauf ist auf die verstärkte Einflussnahme der Importeure auf die Fertigungskontrolle in China zurückzuführen.

Feuerwerkskörper ohne Zulassung der BAM oder mit gefälschtem Zulassungszeichen bergen in ihrer Wirkung häufig ein hohes Risiko in sich. Sie sind daher in der Sicherheit ihrer Handhabung und Qualität nicht einschätzbar. Feuerwerkskörper sind kein Spielzeug, denn sie enthalten explosionsgefährliche Stoffe und können gefährliche Wirkungen entfalten.

Ein Zulassungszeichen lautet zum Beispiel: BAM - P II - 2526

Seit diesem Jahr ist die neue europäische Richtlinie 2007/23/EG über das Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände, also auch von Silvesterfeuerwerk in Kraft.Die Richtlinie soll Handelsschranken verringern und darüber hinaus das Qualitäts- und Sicherheitsniveau der pyrotechnischen Gegenstände in Europa vereinheitlichen. In Zukunft ist nur noch eine "Zulassung" für Europa erforderlich. Die EU-Mitgliedstaaten haben 30 Monate Zeit, diese Richtlinie in nationales Recht zu übernehmen. Das gilt natürlich auch für Deutschland, wo die Umsetzung mit dem 4. Sprengänderungsgesetz realisiert wird. Die BAM strebt eine schnelle Umsetzung an, um zügig ein einheitliches Prüfverfahren zu erhalten.

Die Richtlinie 2007/23/EG schreibt für die pyrotechnischen Gegenstände ein modular aufgebautes Konformitätsbewertungsverfahren vor. Ein Konformitätsbewertungsverfahren weist nach, dass die im Geschäft gekaufte Rakete mit ihrem zugelassenen Baumuster übereinstimmt. Das Konformitätsbewertungsverfahren besteht im Wesentlichen aus zwei Teilen. Der erste Teil ist die Baumusterprüfung nach Modul B. Dieser entspricht den derzeitigen Zulassungsverfahren durch die BAM, wobei die BAM eine der wenigen Institutionen in Europa ist, die bereits heute schon nach den Europäischen Normen prüft.

Der zweite Teil des Konformitätsbewertungsverfahrens stellt die gleich bleibende Produktqualität sicher. Dazu werden Verträge mit den Herstellern zur Überprüfung deren Qualitätssicherung nach den Modulen C, D oder E. abgeschlossen.

Quelle: Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)