Analytik NEWS
Das Online-Labormagazin
04.07.2024

13.12.2007

Auffällige Rückstände des Insektizids Amitraz in Birnen festgestellt

Teilen:


Bei Untersuchungen von Birnen wurden Rückstände des Insektizids und Akarizids Amitraz festgestellt. Insgesamt wurden seit April diesen Jahres 76 Proben Birnen unterschiedlicher Herkunft u.a. auf Rückstände dieses Wirkstoffs untersucht. Amitraz ist in Deutschland nicht zugelassen, da dieser Wirkstoff eine vergleichsweise hohe Toxizität aufweist. Aus diesem Grund dürfen dürfen Amitraz enthaltende Pflanzenschutzmittel ab 2008 auch EU-weit nicht mehr angewendet werden (Entscheidung der Kommission 2004/141/EG).

Hauptsächlich waren Birnen türkischer Herkunft betroffen, wobei bei allen neun untersuchten Birnenproben türkischer Herkunft sowohl die Höchstmenge, als auch die akute Referenzdosis deutlich überschritten waren. Des weiteren wurden in 2 Birnen spanischer Herkunft Amitraz nachgewiesen (1x Höchstmengenüberschreitung). Bei 3 Birnenproben einheimischer Erzeuger wurde Amitraz nachgewiesen (nicht zugelassene Anwendung, 1x Höchstmengenüberschreitung. In Proben anderer Herkünfte war der Wirkstoff nicht nachweisbar.

Zur Frage der toxikologischen Bewertung der Rückstandsgehalte wurde eine Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) eingeholt. Die von der WHO festgesetzte Akute Referenzdosis (ARfD) von 0,01 mg/kg Körpergewicht basiert auf einer Humanstudie weshalb nur ein Sicherheitsfaktor von 10 zwischen NOAEL und ARfD liegt. Durch teilweise hohe Überschreitung der akuten Referenzdosis (bis zu 1095 %) ist der Sicherheitsfaktor in einigen Fällen weitgehend ausgeschöpft. Eine gesundheitliche Beeinträchtigung insbesondere bei Kleinkindern mit hohem Birnenverzehr kann in diesen Fällen somit nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden.

Durch Kooperation und Informationsaustausch mit den betroffenen Lebensmittelüberwachungsbehörden in Verbindung mit schneller Untersuchung auf Rückstände an Amitraz konnte belastete Ware aus dem Verkehr genommen werden und somit verhindert werden, dass betroffene Ware zum Verbraucher gelangte. Proben mit Rückstandsbefunden über der akuten Referenzdosis wurden an das EU-Schnellwarnsystem gemeldet. Von den Behörden wurden die Lieferwege ermittelt, z.T. noch vorhandene Ware gesperrt, Auflagen erteilt und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Das CVUA Stuttgart hat eine vereinfachte Analysenmethode zur Bestimmung von Amitraz entwickelt. Genauere Hinweise zur Aufarbeitung der Proben (QuEChERS) und Messung des Wirkstoffes Amitraz und seines Hauptmetabolits N-2,4-Dimethylphenyl-N-methylformamidin mittels LC-MS/MS werden für Laboratorien im Internet zur Verfügung gestellt.

» Analysenmethode

Quelle: Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart