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04.07.2024

12.11.2007

Verbraucherschutz: Sind 5 amtliche Proben je 1000 Einwohner pro Jahr ausreichend?

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Rund 5 Proben pro 1.000 Einwohner und Jahr war der Umfang des behördlichen Verbraucherschutzes in den letzten drei Jahren in Deutschland. Dies ermittelte der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) jetzt aus den Verbraucherschutzberichten der Bundesländer.

"Bei der Vielzahl der Produkte auf dem Ladentisch dokumentiert diese Relation, wie unzureichend der behördliche Verbraucherschutz in Deutschland ist", interpretiert Sven Deeg, Geschäftsführer des Verbandes das Ergebnis. Täglich sehe sich jeder Bürger mit einer mehrfach höheren Zahl von Produkten konfrontiert.

Die Schlussfolgerung kann aber keinesfalls alleine sein, mehr Personal für die Analyse von mehr Proben in den Ämtern zu beschäftigen, so der VUP, der diesbezüglich prognostiziert: "Der amtliche Verbraucherschutz kann sich noch so abstrampeln, bei der Produktvielfalt und den globalen Märkten wird diese bisherige Art der Stichprobenkontrolle stets unzureichend sein oder bei angemessener Ausweitung unbezahlbar werden".

Häufig, wie zum Beispiel bei Lebensmitteln tierischer Herkunft, werde lediglich analysiert, aber nur äußerst selten konsequent reagiert, bemängelt der Verband, dem nahezu alle unabhängigen Lebensmittellaboratorien in Deutschland angehören, und verweist dabei auf die in Deutschland verschleppte Zoonosen-Problematik.

Daher weist der Verband schon seit Jahren darauf hin, dass die EU-Vorgaben des Verbraucherschutzes auch in Deutschland konsequent und ohne Zögern umgesetzt werden müssen. Hier sei nämlich neben der auf Risikogruppen ausgerichteten amtlichen Kontrolle auch ein System der Eigenkontrolle der Produzenten und des Handels vorgesehen, das in der Vermarktungskette lückenlos dokumentiert werden muss. Da vom Stall oder Feld bis auf den Ladentisch eine Vielzahl von Unternehmen in die Vermarktung eingebunden seien, kontrolliert sich der Handel auf diese Weise gegenseitig selbst.

Viele seriöse Produzenten stellten sich dieser "Eigenkontrolle" freiwillig. Leider jedoch nicht alle, denn diese Säule des Verbraucherschutzes wird in Deutschland von den Behörden kaum eingefordert und auch nur unzureichend kontrolliert. Mit dieser Selbstkontrolle innerhalb der Produktionskette aber ließe sich das Probenvolumen vervielfachen ohne den Staat mit deutlich höheren Ausgaben zu belasten.

Bei 4 der 16 Bundesländer und Stadtstaaten waren die vom VUP ausgewerteten Angaben unzureichend oder ein Verbraucherschutzbericht fehlte hier gänzlich. Diese Länder konnten somit nicht ausgewertet werden.

Quelle: Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP)