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04.07.2024

05.11.2007

Geänderte TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen"

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Die TRGS 401 gilt für Tätigkeiten mit Hautkontakt gegenüber Stoffen, Zubereitungen oder Erzeugnissen. Sie konkretisiert die in § 7 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) geforderte Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung für diese Tätigkeiten. Bei Tätigkeiten mit dermaler Gefährdung unterstützt sie darüber hinaus den Arbeitgeber bei der Festlegung von Maßnahmen, insbesondere bei der Auswahl und Bewertung von persönlichen Schutzausrüstungen und Hautmitteln.

Kürzlich wurde eine aktualisierte Fassung veröffentlicht.

Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)