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04.07.2024

02.11.2007

TRGS 220: Korrekte Sicherheitsdatenblätter nach der REACH-Verordnung

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Die Bekanntmachungen zu Gefahrstoffen geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst.

Diese fachlichen Empfehlungen werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gegeben. Sie sind eine Auslegungshilfe zur Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), für die nicht die Vermutungswirkung nach § 8 Abs. 1 Satz 3 GefStoffV in Anspruch genommen werden kann.

Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)