Analytik NEWS
Das Online-Labormagazin
04.07.2024

07.08.2007

Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Erdbeeren (Januar bis Mai 2007)

Teilen:


Am CVUA Stuttgart wurden bis zum Berichtszeitpunkt insgesamt 114 konventionell erzeugte Erdbeerproben unterschiedlicher Herkunft auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht. Hierbei stammten 57 Proben aus Deutschland (50 %) und 57 Proben aus dem Ausland (50 %).

Bei 55 von 57 (96 %) deutschen Proben und bei allen 57 untersuchten Erdbeerproben aus dem Ausland und konnten Pestizidr ückstände nachgewiesen werden. 2 Erdbeerproben aus Deutschland wurden aufgrund von Höchstmengen-überschreitungen beanstandet. Bei den ausländischen Erdbeeren wurden keine Höchstmengenüberschreitungen festgestellt. 96 % (55 von 57 Proben) der deutschen Erdbeeren und 98 % (56 von 57 Proben) der untersuchten ausländischen Ware wiesen mehrere Wirkstoffe pro Probe (Mehrfachrückstände) auf. Im Mittel enthielt jede deutsche Erdbeerprobe 4,6 Wirkstoffe, die ausländischen Erdbeeren enthielten durchschnittlich 5,7 Wirkstoffe pro Probe. Bei einer Probe aus Baden-Württemberg wurde der Wirkstoff Pirimicarb, der für eine Anwendung bei anderen Kulturen - jedoch nicht bei Erdbeeren - zugelassen ist, nachgewiesen (Verstoß gegen die Indikationszulassung). Erfreulich: der kurzfristig in Deutschland für das Freiland nicht mehr zugelassene Wirkstoff Tolylfluanid wurde bei den untersuchten Proben nicht angewendet.

Fazit und Bewertung

Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass Erdbeeren auch in diesem Jahr wieder zu den Obstsorten mit höheren Pestizidgehalten zählen. Die Anzahl der Proben mit Mehrfachrückständen liegt bei 97 %.

Auffallend ist, dass bei ausländischer Ware die Zahl der Proben, die aufgrund von Höchstmengenüberschreitungen beanstandet wurde, von 13 % im Jahr 2004, 4,5 % im Jahr 2005 und 8,1 % im Jahr 2006 bisher in diesem Jahr auf 0% gesunken ist. Dies liegt vor allem an Höchstmengenänderungen: z.B. für den Stoff Acrinathrin wurde Anfang 2007 aufgrund der Binnenmarktproblematik eine Allgemeinverfügung nach § 54 LFGB erlassen und für den Stoff Mepanipyrim wurde eine EU-weit harmonisierte Höchstmenge festgesetzt. Damit wurde für diese Stoffe eine höhere Höchstmenge festgesetzt, während in den vergangenen Jahren die Stoffe nicht in der Rückstandshöchstmengenverordnung aufgeführt waren und somit der allgemein gültige sog. "praktische Nullwert" von 0,01 mg/kg anzuwenden war.

Quelle: Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart