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04.07.2024

11.05.2007

REACH bringt neue Impulse für Gefahrstoff-Grenzwerte am Arbeitsplatz

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Im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft fand am 7. und 8. Mai in der DASA in Dortmund die Konferenz "Grenzwerte für Gefahrstoffe - Gesunde Arbeitsbedingungen in der globalen Wirtschaft" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) statt. Über 200 Experten, davon fast die Hälfte aus dem europäischen Ausland, diskutierten intensiv über Möglichkeiten, um die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu verbessern. Im Mittelpunkt stand die neue EU-Chemikalienverordnung REACH, die am 1. Juni dieses Jahres in Kraft tritt.

In ihrer Eröffnungsrede forderte Cornelia Fischer, Leiterin der Abteilung "Arbeitsschutz, Arbeitsrecht" im BMAS, dass die Anwendung der Gefahrstoffverordnung in den Betrieben so einfach und eindeutig sein muss wie die Straßenverkehrsverordnung. Die eigenständige Ableitung von Schutzmaßnahmen überfordere viele Klein- und Mittelbetriebe.

Dafür wurden verschiedene Ursachen genannt. So gibt es bislang lediglich für einen Bruchteil der am Arbeitsplatz eingesetzten chemischen Stoffe rechtlich verbindliche Grenzwerte. Zudem sind innerhalb der EU unterschiedliche, voneinander abweichende nationale Grenzwerte gültig.

Mit REACH lässt sich diese Situation verbessern, lautete der Tenor der Tagung. REACH bietet eine ganze Reihe neuer Kommunikationswerkzeuge, die die Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz erleichtern. Dazu gehört unter anderem der neue "REACH-Grenzwert" DNEL (Derived No Effect Level) als Maßstab für den Schutz von Beschäftigten und Verbrauchern vor chemischen Stoffen.

Antonis Angelidis, Generaldirektion "Beschäftigung" der Europäischen Kommission, wies darauf hin, dass die Arbeitsplatzgrenzwerte der EU grundsätzlich die Schwelle zwischen Sicherheit und chemischer Gefährdung markieren. Den gleichen Ansatz verfolgten die DNEL. Auch aufgrund der Vielzahl der durch REACH erfassten Stoffe müssten jedoch noch praktische Erfahrungen mit diesem neuen Werkzeug gesammelt werden.

Bislang fehlt jedoch ein organisatorischer Rahmen für eine Verzahnung der Gremien im Arbeitsschutz und den Experten der Industrie, die unter REACH zukünftig DNEL ableiten. Tony Musu, Europäisches Gewerkschaftsbüro für Forschung, Bildung, Sicherheit und Gesundheit (ETUI-REHS), sprach sich für die Notwendigkeit einer sorgfältigen Abstimmung von REACH mit dem europäischen Arbeitsschutzrecht aus. Dabei dürfe die im Arbeitsschutzrecht verankerte Rangfolge: Substitution - Technik - Organisation - Persönliche Schutzausrüstung nicht verloren gehen.

Insgesamt waren sich die Teilnehmenden darüber einig, dass zu viele und stark unterschiedliche Werte für einen Stoff vermieden werden sollten. Als wichtige Punkte wurden eine Standardisierung der Verfahren zur Ableitung sowie die Nutzung der langjährigen Erfahrung von wissenschaftlichen Gremien zur Grenzwertsetzung genannt. Besondere Anstrengungen sind notwendig, um die Vielzahl der unter REACH zu behandelnden Stoffe in kurzer Zeit bewältigen zu können. Hierzu bedarf es einer Kultur der Risikokommunikation zwischen allen Beteiligten. Doch Grenzwerte allein verbessern nicht den Schutz der Beschäftigten. Damit sie ihre Wirkung in allen Betrieben, die Chemikalien verwenden, entfalten können, müssen Grenzwerte in Maßnahmen zur Risikominderung und Vorschläge für eine gute Arbeitspraxis umgesetzt werden.

Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)