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04.07.2024

04.05.2007

Ergänzung der TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte"

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Durch die Neufassung der Gefahrstoffverordnung vom 1. Januar 2005 wurde eine Überarbeitung der bisherigen TRGS 900 "Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz" notwendig. Nach der neuen Gefahrstoffverordnung gibt es nur noch eine Art von Luftgrenzwert, den gesundheitsbasierten Arbeitsplatzgrenzwert (AGW). Aus diesem Grund wurden u.a. technisch basierte Luftgrenzwerte oder Luftgrenzwerte für Stoffe mit unzureichender Datenlage aus der bisherigen TRGS 900 gestrichen. Letztere sind Luftgrenzwerte, die bereits mit "u.D." (unzureichende Datenlage) in der bisherigen TRGS 900 ausgewiesen waren, oder deren Luftgrenzwerte in der Zwischenzeit von der MAK-Kommission der DFG ausgesetzt wurden (Abschnitt IIb der MAK-Werte Liste).

Einige Stoffe, welche in der alten TRGS 900 enthalten waren und (noch) keinen AGW haben, wurden in eine sogenannte "Bearbeitungsliste" überführt. Für diese Stoffe ist möglicherweise ein AGW aufstellbar und der UA III (Unterausschuss III; Gefahrstoffbewertung) des AGS wird sich noch detaillierter mit diesen Stoffen bezüglich der Aufstellung eines gesundheitsbasierten Luftgrenzwertes befassen. Aus zeitlichen Gründen war im Rahmen der Überarbeitung der TRGS 900 eine detailliertere inhaltliche Überprüfung dieser Stoffe bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht möglich.

Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)