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04.07.2024

22.03.2007

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft in Kraft getreten

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Am 6. März 2007 ist die "Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft", einen Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (BGBL I Nr. 7, S. 241) in Kraft getreten. Damit wurde die letzte von vier Tochterrichtlinien zur Luftqualitätsrahmenrichtlinie der EU in deutsches Recht umgesetzt. Ziel der Verordnung ist die weitere Verbesserung unserer Atemluft. Die Emissionen der giftigen Schwermetalle Kadmium, Nickel und Quecksilber, von Arsen sowie von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen sollen deutlich verringert werden.

Die Länder werden mit der Verordnung verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Zielwerte der Verordnung einzuhalten. Auch soll die Luftqualität in Reinluftgebieten möglichst gut erhalten werden. Über die ergriffenen Maßnahmen ist die Öffentlichkeit umfassend zu informieren.

Bisher gab es für diese Schadstoffe keine europaweit geltenden Luftqualitätsstandards. Eine Regelung war deshalb überfällig. Die polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe sind krebserregend und die Schwermetalle Kadmium, Nickel und Quecksilber sowie Arsen können stark giftig wirken. Die Vorschriften zur flächendeckenden Ermittlung der Luftbelastung sind Voraussetzung für die Einleitung gezielter Sanierungsmaßnahmen durch die Länder.

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)