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04.07.2024

09.12.2005

Broschüre zur richtigen Kennzeichnung von Gefahrstoffen erschienen

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Sie sind Verkäufer von Chemikalien (Behördendeutsch: Inverkehrbringer)? Die Art der zu verkaufenden oder gehandelten Chemikalien kann beliebig sein - von großtechnischen Produkten in Kesselwagen bis zu Haushaltsreinigern in Plastikflaschen. Sie sind ein "kleines" Unternehmen? Sie haben selbstverständlich technischen Sachverstand, aber mit der Chemie haben Sie sich zuletzt in der Schule befasst ...

Dann ist unsere Broschüre "Richtig kennzeichnen bringt Freu(n)de" genau das Richtige für Sie! Sie will Ihnen eine Orientierungshilfe sein und eine Einführung in die Gefahrstoffverordnung und EG-Richtlinien geben. Sie sagt Ihnen, wie Sie die Verordnung anwenden und wann Sie weitere Hilfe in Anspruch nehmen sollten. Möglicherweise benötigen Sie zunächst nur diese Broschüre. Es könnte aber auch sein, dass Sie Näheres wissen wollen oder müssen: Dann sollten Sie einen Blick in die Gefahrstoffverordnung, das Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung" und die Technischen Regeln für Gefahrstoffe werfen. Die Gefahrstoffverordnung formuliert im schönsten Behördendeutsch allgemeingültige, grundlegende Anforderungen zur Informationspflicht über Chemikalien: wenn sie in den Verkehr gebracht werden (d.h. für das Verkaufen), wenn sie benutzt werden (d.h. den Umgang mit ihnen).

Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)