Analytik NEWS
Das Online-Labormagazin
04.07.2024

10.10.2005

Rechtsvorschriften für Reinigungsmittel verschärft

Teilen:


Waschpulver enthalten Tenside, die eine toxische Wirkungen auf Oberflächengewässer haben können und die Arbeit der Kläranlagen erschweren. Am 8. Oktober wird die EU nun strengere Verfahren zur Prüfung der Bioabbaubarkeit von Waschmitteltensiden einführen und so die Gesundheit der Verbraucher besser schützen.

Der neue Rechtsakt vereinfacht außerdem das Gemeinschaftsrecht. Bisher sorgten fünf aus den 1970er Jahren stammende EU-Richtlinien dafür, dass negative Einflüsse möglichst gering gehalten werden. Diese Richtlinien werden jetzt in einer einzigen Verordnung zusammengeführt.

"Die Kommission steht zu ihrem Versprechen, das EU-Recht einfacher zu machen", sagte Günter Verheugen, Vize-Präsident der Europäischen Kommission. "Dies ist ein weiteres Beispiel für die Verschlankung des Gemeinschaftsrechts. Der Handel mit Wasch- und Reinigungsmitteln im Binnenmarkt wird einfacher und gleichzeitig tun wir etwas dafür, die Gewässer und die Gesundheit der Verbraucher besser zu schützen."

Mit der neuen Verordnung erfolgt eine Modernisierung und eine beträchtliche Erweiterung des Geltungsbereichs der Detergenzien-Richtlinien in Bezug auf die biologische Abbaubarkeit von Waschmitteltensiden. Anders als die alten Richtlinien gewährleistet die Verordnung auch, die einheitliche Anwendung der detaillierten technischen Anforderungen in den Mitgliedstaaten. So können zukünftige wissenschaftliche Erkenntnisse über Tenside auch einfacher berücksichtigt und eventuelle Änderungen schneller vorgenommen werden.

Quelle: EU Kommission