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04.07.2024

22.12.2003

Leitfaden für Meldungen neuer Stoffe nach dem Chemikaliengesetz aktualisiert

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Die BAuA, Anmeldestelle Chemikaliengesetz, ist zuständig für die Durchführung von gesetzlichen Regelungen, deren Ziel der Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Stoffen ist.

Auf der Grundlage von Informationen über die Eigenschaften und die Verwendung des Stoffes wird das von dem Stoff ausgehende Risiko, von der Produktion bis zur Entsorgung, beurteilt. Durch gezielte Maßnahmen - Einstufung/Kennzeichnung, Grenzwert, Beschränkung und Verbot - sollen erkannte Gefahren vermieden werden. Die Anmeldestelle erhält als Kontaktpunkt für die Industrie die Daten zu Chemikalien.

Die Nachprüfung der Daten erfolgt gemeinsam mit dem Umweltbundesamt (UBA), dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) und der Abteilung "Sicherheit und Gesundheit bei chemischen und biologischen Arbeitsstoffen" der BAuA. Die anschließende fachliche Bewertung von Stoffrisiken und Ableitung von Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmer, Umwelt und Verbraucher werden von der Abteilung Gefährliche Stoffe der BAuA, dem UBA und dem BfR durchgeführt.

Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)