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04.07.2024

08.09.2003

Umweltbundesamt vergibt Routineanalytik an Hochschule: Verstoß gegen Wettbewerbsrecht?

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Das Umweltbundesamt hat nach Berichten betroffener VUP-Mitglieder die chemische Routineanalytik bei der Umsetzung des F&E-Vorhabens "Nationaler UmweltSurvey für Kinder und Jugendliche" im Rahmen einer Ausschreibung von 11 Losen größtenteils an ein Hochschulinstitut vergeben.

Im Wettbewerb mit privatwirtschaftlichen Unternehmen hätte die Hochschule hier deutlich billiger angeboten, so die Begründung des Bundesamtes.

Mit dem Hinweis auf einen möglichen Verstoß gegen § 1 UWG (Unlauterer Wettbewerb Gesetz) hat der VUP bei dieser staatlichen Stelle interveniert. Der VUP weist dabei darauf hin, dass nach gängiger Rechtsauffassung die Unlauterkeit dadurch gegeben sei, dass hier "öffentliche Mittel (Anm.: der Hochschule) entgegen ihrer Zweckbestimmung dazu verwendet werden, die Preise der Gewerbetreibenden zu unterbieten, die diese Mittel durch ihre Steuern aufgebracht haben". Der VUP zitiert hier Bewertungen bundesdeutscher Kartellbehörden aus dem Jahr 1994 und Kommentare zum UWG. Zudem werde "die Verlustgefahr des Betriebes (Anm.: Hochschule) auf die Steuerzahler abgewälzt".

Quelle: Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP)