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02.07.2024

13.03.2002

Patentrekord - Positives Signal für den Wirtschaftsstandort Deutschland

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Dr. Jürgen Schade, Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA), gab auf der Jahrespressekonferenz des Amtes am 12. März 2002 in München die aktuellen Geschäftszahlen bekannt.

Schade präsentiert einen neuen Patentrekord. Wirtschaft, Wissenschaft und Einzelerfinder meldeten im Jahr 2001 127 428 Patente in Deutschland an. Das Vorjahresergebnis wurde um rund 15% übertroffen.
Der Patentamtspräsident sieht darin ein positives Signal für den Wirtschaftsstandort Deutschland. "Wir entwickeln uns von der Industrie- zur Wissensgesellschaft, in der Wissen und damit auch das geistige Eigentum eine immer größere Rolle spielt", so Schade. Nachdem wir bereits seit 1998 laufend Personalverstärkung erhalten, wurden uns im Haushalt für das Jahr 2002 insgesamt 106 neue Stellen, davon alleine 60 zusätzliche Stellen für Patentprüfer bewilligt.
58 967 Patente wurden direkt beim DPMA angemeldet, davon stammen 52 650 aus Deutschland. "210 inländische Patentanmeldungen gingen pro Arbeitstag bei uns ein, der Anteil der Einzelerfinder beträgt rund 13%", meldete Präsident Schade. Mit rund 28% der Anmeldungen liegt Bayern im Bundesvergleich an der Spitze, gefolgt von Baden-Württemberg (rund 23%) und Nordrhein-Westfalen (rund 19%). Bestand an erteilten und in Kraft befindlichen Patenten: 371 903.

Nach dem wohl auch durch die Entwicklungen am Neuen Markt bedingten Boom bei den Markenanmeldungen im Jahr 2000, ist deren Zahl im Jahr 2001 wieder auf das Niveau des Jahres 1998 gesunken. 67 361 Marken wurden letztes Jahr angemeldet, knapp 20 000 weniger als im Jahr 2000. Betroffen von dem Rückgang sind vor allem die Bereiche Computer, Telekommunikation und Software.
606 637 Marken sind zur Zeit beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen; rund 32 000 mehr als im Jahr 2000.

Computerprogramme und Geschäftsmethoden - die Praxis des DPMA

"Obwohl Programme für Datenverarbeitungsanlagen als solche nach dem Patentgesetz nicht patentiert werden können, wird in Deutschland Patentschutz für softwarebezogene Erfindungen erteilt - im vergangenen Jahr rund 500 -", so Dr. Wolfgang Tauchert, zuständiger Abteilungsleiter im DPMA.
Denn: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Software nur dann patentiert werden kann, wenn technische Merkmale prägender Bestandteil der Anmeldung sind. Die nicht technischen Sachverhalte eines Computerprogramms (z.B. der Quellcode) sind dagegen dem Urheberrecht zuzuordnen.
Während z.B. ein Textverarbeitungsprogramm als solches in Deutschland nicht patentiert werden könnte, sind Merkmale zur Steuerung des Programms ? wie z.B. die Änderung der Seitengröße über die Maus ? patentfähig. Dies gilt natürlich nur dann, wenn die Patentanmeldung neu ist, einen erfinderischen Schritt aufweist und gewerblich anwendbar ist.

Aktuelle Ereignisse spiegeln sich bei Markenanmeldungen wieder.

Marken haben weltweit große Bedeutung für die Industrie. Sie schützen den "guten Namen" eines Produkts oder Unternehmens.
Markenanmeldungen orientieren sich aber auch am Tagesgeschehen. Dabei gibt es auch Anmeldungen, die die Grenzen des guten Geschmacks überschreiten. Dazu gehören wohl auch die Anmeldungen im Nachgang zu den Ereignissen des 11. September 2001 (z.B. Taliban, WTC D-Day etc.). "In diesen Fällen prüfen wir sehr genau, ob die Anmeldungen gegen die guten Sitten verstoßen und deshalb nicht als Marke geschützt werden können", erläuterte Beate Schmidt, Leiterin der Hauptabteilung Marken.

Quelle: Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)