21.09.2007
REACH-Broschüre zum Download: Besonderheiten bei Zwischenprodukten und Stoffen in Forschung und Entwicklung
Dies ist die zweite Broschüre unserer REACH-Info-Reihe. REACH-Info 1 wandte sich vor allem an jene, die sich zum ersten Mal mit der neuen EU-Chemikalienverordnung auseinandersetzen müssen. Sie erklärte, welche Anforderungen sich hinter den REACH-Buchstaben verbergen: REACH steht für Registrieren, Evaluieren (Bewerten), Autorisieren (Zulassen) von Chemikalien
Im REACH-Info 2 geht es nun um Erleichterungen und Ausnahmen, die REACH für chemische Zwischenprodukte und für Forschungs- und Entwicklungschemikalien unter bestimmten Bedingungen vorsieht. REACH-Info 2 soll Ihnen Hilfestellung leisten und Sicherheit bei der Entscheidungsfindung geben, ob die Ausnahmebestimmungen auf Ihre Stoffe zutreffen.
Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)