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13.09.2024

21.09.2007

REACH-Broschüre zum Download: Besonderheiten bei Zwischenprodukten und Stoffen in Forschung und Entwicklung

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Dies ist die zweite Broschüre unserer REACH-Info-Reihe. REACH-Info 1 wandte sich vor allem an jene, die sich zum ersten Mal mit der neuen EU-Chemikalienverordnung auseinandersetzen müssen. Sie erklärte, welche Anforderungen sich hinter den REACH-Buchstaben verbergen: REACH steht für Registrieren, Evaluieren (Bewerten), Autorisieren (Zulassen) von Chemikalien

Im REACH-Info 2 geht es nun um Erleichterungen und Ausnahmen, die REACH für chemische Zwischenprodukte und für Forschungs- und Entwicklungschemikalien unter bestimmten Bedingungen vorsieht. REACH-Info 2 soll Ihnen Hilfestellung leisten und Sicherheit bei der Entscheidungsfindung geben, ob die Ausnahmebestimmungen auf Ihre Stoffe zutreffen.

Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)