Analytik NEWS
Das Online-Labormagazin
14.10.2024

08.08.2024

Neue EU-Regelung kommt: Alternativen für PFAS gefordert

Bettina Huck , QUMsult GmbH & Co. KG


Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen, kurz PFAS, sind in aller Munde, aber leider nicht nur dort. Einmal freigesetzt, bleiben sie lange in der Umwelt, reichern sich über die Nahrungskette an, können Mensch und Umwelt schädigen und über große Entfernungen transportiert werden. Als sogenannte Ewigkeitschemikalien sind sie daher weltweit in Gewässern, Böden, Pflanzen, Tier und Mensch nachweisbar.

Verwendet werden PFAS u.a. in Mobiltelefonen, Windturbinen, kosmetischen Produkten, Solarpaneelen, medizinischen Geräten und Regenjacken. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat ein Verbot von Herstellung, Verwendung und Inverkehrbringen, einschließlich Einfuhr der PFAS vorgeschlagen. Unternehmen müssen ihre Lieferketten überprüfen und Alternativen finden.

Was bedeuten PFAS und POP?

PFAS sind organische Verbindungen, bei denen Wasserstoffatome vollständig oder teilweise durch Fluoratome ersetzt sind (per- bzw. polyfluoriert). Mehr als 10.000 verschiedene Stoffe sind bekannt. Sie können durch Sonneneinstrahlung oder Mikroorganismen kaum gespalten werden und sind damit schwer abbaubar. Die Abkürzungen PFT oder PFC werden häufig synonym verwendet, umfassen jedoch nur einen Teil der Stoffgruppe. PFAS gehören zur Gruppe der persistenten organischen Schadstoffe (POP).

Wo werden PFAS eingesetzt?

Symbolbild
pexels [CC0]
PFAS werden seit etwa 1950 hergestellt, natürlich kommen sie nicht vor. Sie finden breite Anwendung, denn sie haben wasser-, fett- und schmutzabweisende Eigenschaften und sind temperaturbeständig und langlebig.

Typische Anwendungen sind Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoffen, bei Herstellung von Halbleitern oder photographischen Prozessen sowie in der Fahrzeug- und Bauindustrie. PFAS finden sich auch in Kabeln, Dichtungen, Kühlmitteln, Reinigungs- und Pflanzenschutzmitteln, Farben, Feuerlöschschäumen.

Auch folgende Produkte können - beabsichtigt oder als Verunreinigung - PFAS enthalten: Kosmetik- und Körperpflegeprodukte, Fast-Food-Verpackungen, Backpapier, Tüten für Mikrowellen-Popcorn, Muffinförmchen, regenabweisende Outdoor-Bekleidung, Teppiche, Tischdecken, antihaft-beschichtete Pfannen, Backformen, Folien, Tassen, Teller, Aufbewahrungsboxen, Imprägniermittel, Boden- und Autopflegemittel, Ski-Wachse sowie Elektronikgeräte.

Mögliche Gefahren

PFAS können bei Herstellung, Verarbeitung, Gebrauch und Entsorgung in die Umwelt gelangen. Menschen nehmen die Chemikalien hauptsächlich über Nahrungskette und Trinkwasser auf. Auch über Atemluft, Hausstaub sowie PFAS-haltige Produkte können die Chemikalien in den menschlichen Körper gelangen, wo sie sich v.a. in Organen und Blut anreichern. Studien zeigen, dass PFAS entweder unverändert und z.T. langsam ausgeschieden oder zu anderen PFAS verstoffwechselt werden. Dabei werden kurzkettige PFAS schneller ausgeschieden als solche mit längeren Kohlenstoffketten.

Mögliche Folgen von PFAS sind verminderte Wirkung von Impfungen, verringerte Fruchtbarkeit, höhere Cholesterinwerte, höheres Diabetesrisiko, Leberschäden, Schädigung des Hormonsystems sowie des Fettstoffwechsels, erhöhte Krebsgefahr.

Als tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge (TWI) hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) 4,4 ng pro kg Körpergewicht pro Woche für die Summe von vier langkettigen PFAS (PFOA, PFNA, PFHxS, PFOS) ermittelt.

Durch PFAS verursachte Gesundheitskosten werden allein für die EU auf bis zu 84 Mrd. EUR geschätzt (Quelle: Nordic Council of Ministers).

Verbote und Beschränkungen

Geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen müssen Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit PFAS gewährleisten. Unternehmen müssen auch sicherstellen, dass in ihren Lieferketten geltende Vorschriften eingehalten werden:

  • POP-Chemikalien, darunter auch bestimmte PFAS, werden in der EU durch die Verordnung (EU) 2019/1021 (POP-Verordnung) und weltweit durch das Stockholmer Übereinkommen reguliert. Ziel ist, Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung von POP zu verbieten bzw. zu beschränken. Laufend werden weitere POPs identifiziert und aufgenommen.
  • Für PFAS, die in der Kandidatenliste veröffentlicht sind, gilt: Lieferanten von Erzeugnissen, die mehr als 0,1 % SVHC-Stoffe* enthalten, müssen Informationen in der SCIP-Datenbank eintragen.
  • PFAS in Lebensmitteln: Seit 1. Januar 2023 gelten in der EU Höchstgehalte für PFOS, PFOA, PFNA und PFHxS sowie die Summe dieser vier PFAS in bestimmten Lebensmitteln tierischer Herkunft: Eier, Fischereierzeugnisse, Muscheln, Fleisch und sogenannte Schlachtnebenerzeugnisse wie Innereien. Werden festgelegte Werte überschritten, dürfen sie nicht in Verkehr gebracht werden.
  • Gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz müssen seit 1. Januar 2024 Unternehmen aller Branchen mit mind. 1000 Beschäftigten in Deutschland neben Risiken bez. Verletzung von Menschenrechten auch umweltbezogene Risiken u.a. POP-Chemikalien gemäß dem Stockholmer Übereinkommen betrachten.
PFAS-haltige Abfälle werden in der Basel-Konvention reguliert, sie legt die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihre Entsorgung fest.

Neue EU-Regelung kommt

PFAS sollen als gesamte Stoffgruppe reguliert werden, damit sie nicht durch weniger untersuchte, aber vermutlich ähnlich gefährliche PFAS ersetzt werden. Am 7. Februar 2023 hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) daher ein Verbot von Herstellung, Verwendung und Inverkehrbringen, einschließlich Einfuhr, der PFAS vorgeschlagen und veröffentlicht. Ziel ist, die Freisetzung von PFAS in die Umwelt zu verringern. Mit einer Entscheidung der Europäischen Kommission rechnen Experten für das Jahr 2025.

Je nach Anwendung soll es Übergangsfristen von eineinhalb bis dreizehneinhalb Jahren geben. Für einige Bereiche wie Wirkstoffe in Arzneimitteln sind unbegrenzte Ausnahmen vorgesehen. Sie gehören zu den "essentiellen" Anwendungen gem. Montreal-Protokoll, d.h. sie sind notwendig für die Gesundheit, die Sicherheit und das Funktionieren der Gesellschaft und es sind keine technisch und ökonomisch geeigneten Alternativen vorhanden (Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung, BfR).

Was müssen Unternehmen tun?

Wegen des voraussichtlichen Verbots der meisten PFAS sollten Unternehmen rechtzeitig nach Alternativen suchen. Die Gefahrstoffverordnung fordert entsprechend, dass Arbeitgeber prüfen müssen, ob eine Substitution durch weniger oder nicht gefährliche Stoffe möglich ist (§ 6 GefStoffV). Beispiele für Alternativen sind z.B. (Quelle: Fraunhofer-Institut für Produktionstechnik und Automatisierung):

  • Chitosan u.a. aus Krustentieren und Insektenpanzern zum Beschichten von Outdoor-Textilien sowie Lebensmittelverpackungen oder Kartonagen
  • Plasmabeschichtung für Oberflächen durch Bildung von Polymeren
  • geeignetes Polymer statt PFAS zum Beschichten von Membranen in Elektrolyseuren, Brennstoffzellen, Batterien
Unternehmen müssen ihre Lieferketten bez. PFAS unter die Lupe nehmen. Sie sollten ihre Lieferanten standardmäßig fragen, ob PFAS in Vorprodukten enthalten sind, zu deren Herstellung eingesetzt werden und bis wann sie Vorgaben bez. PFAS umsetzen, z.B. als PFAS-Strategie in Compliance-Programmen.

Hersteller müssen Auskunft geben

Mit der kostenlosen App ToxFox des BUND können Verbraucherinnen und Verbraucher durch Scannen des Strichcodes auf der Verpackung sofort erkennen, ob Produkte PFAS oder andere Schadstoffe enthalten. Falls keine Angaben vorhanden sind, können Nutzer direkt beim Hersteller oder Händler anfragen. Hersteller sind gesetzlich verpflichtet, innerhalb von 45 Tagen zu antworten, wenn ein Produkt besonders gefährliche Stoffe enthält. ToxFox ist bisher für Kosmetikprodukte und Kinderspielzeug optimiert, weitere Produktgruppen sollen ergänzt werden.

Fazit

PFAS sind bereits in Gewässern, Böden, Pflanzen, Tier und Mensch nachweisbar, schwer abbaubar und können die Gesundheit schädigen. Ziel ist, PFAS durch weniger gefährliche Stoffe zu ersetzen und so deren Eintrag in die Umwelt zu verringern. Nur für essentielle Anwendungen sind Ausnahmen vorgesehen. Der Verzicht auf PFAS bietet Unternehmen die Chance, Beschäftigte und Umwelt zu schützen und nachhaltiger zu wirtschaften.

*SVHC-Stoffe:

Die REACH-Verordnung sieht ein mögliches Zulassungsverfahren für besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) vor. Der Status als SVHC-Stoff wird offiziell durch die ECHA bestätigt, indem sie den Stoff in der sog. Kandidatenliste auf ihrer Homepage veröffentlicht. Die Liste wird laufend aktualisiert.

Lieferanten von Erzeugnissen, die mehr als 0,1 % SVHC-Stoffe enthalten, sind gem. Artikel 33 REACH-Verordnung zur Weitergabe von Informationen verpflichtet. Nach § 16 f ChemG müssen sie diese Informationen der ECHA zur Verfügung stellen. Dies erfolgt über die SCIP-Datenbank.

Glossar

PFAS: Per- and polyfluoroalkyl substances
PFC: Per- und polyfluorierte Chemikalien
PFT: Perfluorierte Tenside
POP: Persistent organic pollutants
SVHC: Substances of very high concern

Weiterführende Links

European Chemicals Agency (ECHA): Perfluoralkylchemikalien (PFAS)
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND): Jahrhundertgift PFAS


» Artikel als pdf (188 KByte)


Sie haben die Ausführung von Cookies in Ihrem Browser deaktiviert.


Um dieses Formular zu nutzen, müssen Sie Cookies zulassen. Diese werden nur für die aktuelle Sitzung gespeichert und beim Schließen des Browsers automatisch gelöscht. Weitere Informationen finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.

Wenn Sie nicht wissen, wie das funktioniert oder keine Admin-Rechte auf Ihrem Rechner haben, dann kontaktieren Sie uns bitte per Mail unter oder telefonisch unter +49 6154 6246 860.

Falls sie die Cookies wieder aktivieren haben oder sie bereits aktiviert waren, dann klicken Sie bitte auf den Button "Abschicken".